Die Anlaufstelle Pflege-SOS-Bayern hilft bei Beschwerden rund um das Thema Pflege weiter. Wir unterstützen durch Beratung im Beschwerdefall und geben Ihre Beschwerde gegebenenfalls an die richtigen Stellen weiter. Die Beratung Ihrer Beschwerde ist kostenfrei, erfolgt in einem vertraulichen Rahmen und wird auf Ihren Wunsch hin anonym behandelt.
Erst einmal ist das keine leichte Situation und es gehen einem 10000 Gedanken durch den Kopf und Sorgen machen sich breit. Zuerst einmal muss man die neue Situation verdauen und dann noch die ganze Bürokratie managen. Das ist nicht leicht, also schnauf erst einmal tief durch! Mache einen Schritt nach dem Anderen, voller Liebe und Zuversicht. Achte dabei auf dich und deine Bedürfnisse, denn nur wenn es dir gut geht, kannst du auch gut helfen! Hole dir Hilfe wo es geht! Stehe für deine Rechte ein und vertraue dir! Mit dem richtigen Netzwerk aus Unterstützern schaffst du das!
Es ist nicht selbstverständlich, eine große Verantwortung und eine ganz schön große Leistung von dir! Sei dir deiner starken Rolle bewusst und lasse dich nicht von Bürokratie oder Steinen im Weg unterkriegen! Kämpfe für deine Rechte, achte deine Grenzen und hole dir Hilfe wo nötig! Du wirst gebraucht. Bitte sei auch auf Dich STOLZ.
Rufen Sie in Ihrer Kommune, bei der Kasse des Pflegebedürftigen an und fragen nach Selbsthilfegruppen. In vielen Orten gibt es auch KISS (Kontakt- und Informationsstellen) die Selbsthilfegruppen vermitteln oder bei der Suche nach Gleichgesinnten unterstützen oder besuchen Sie die Facebook-Gruppe „Pflegende Angehörige“.
JA, sobald ein Pflegegrad besteht, hast du ein Recht auf:
Ein Pflegegrad ist ein wichtiger erster Schritt! Wenn du unsicher bist, ob ein Anspruch auf einen Pflegegrad besteht, lass dich hierzu gerne bei den Pflegestützpunkten oder den o.g. Fachstellen beraten! Ebenso gibt es online einige Pflegegradrechner, bei denen du ein erstes Gefühl dafür bekommst. Und am Ende heißt es Antrag stellen, du verlierst nichts! Es ist lediglich ein Anruf bei der Kasse des Pflegebedürftigen mit der Bitte um Pflegegrad-Begutachtung nötig. Daraufhin wird dir ein Antragformular zugesandt, dass du ausgefüllt an die Kasse zurück schickst. Daraufhin erhältst du einen Termin zur Begutachtung von MDK, der ein Gutachten erstellt. Am Ende entscheidet die Pflegekasse aufgrund des Gutachtens über den Pflegegrad.
Stimmen von Pflegenden Angehörigen:
Du hast ein Recht, bei der Pflegebegutachtung mit dabei zu sein! Hole dir vorher alle Infos die du brauchst, um dich sicher zu fühlen! Auch hier ist es oft hilfreich, online mit Hilfe eines Pflegegradrechners dich mit den Punkten vertraut zu machen, die auf eure Pflegesituation zutreffen. Und am Ende ist es einfach ein offenes Gespräch mit einem anderen Menschen über die Pflegesituation und die nötigen Hilfen! Weitere Infos zur Vorbereitung vor dem MDK-/Medicproof-Besuch hier
Bitte Alles mit den professionellen Pflegeberatern/innen besprechen!
Eigentlich die einfachste Form der Unterstützung, jedoch auch das mit den meisten Fragen in der Umsetzung. Ab Pflegegrad 2 stehen euch 1.612 € pro Jahr zur Verhinderungspflege zur Verfügung. Das heißt, wenn du als Pflegeperson aus welchen Gründen auch immer „verhindert“ bist, kannst du dieses Budget nutzen, um „irgendjemand anderen“ für die Pflege zu bezahlen. Dieses Budget bekommst du im Anschluss von der Pflegekasse auf Antrag rückerstattet. Dies kannst du „stundenweise“ organisieren oder auch „tageweise“ (Pflegeperson ist über 8 Std. abwesend). Beachte allerdings, dass bei mehreren vollen Tagen das Pflegegeld außer am ersten und letzten Tag um 50 % gekürzt wird! Für die Kassen ist die Zeit der Abwesenheit und nicht die Zeit, in der Jemand bei unseren Lieben ist, ausschlaggebend! Durchschnittlich werden einer „Ersatzpflegeperson“ ca. 12 bis 20 Euro gegeben. Auch ambulante Pflegedienste können dies übernehmen, haben eigene Preise, die sehr unterschiedlich sind. Weitere Informationen in § 39 SGB XI und unter Bitte hier klicken
Ein monatlicher fester Erstattungsbetrag von 125 €. Nutzt du ihn nicht jeden Monat, spart er sich wie exemplarisch auf einem Konto an. Er kann bis zum 30.06. im nächsten Jahr angespart werden, also auf Maximal 1500€. Danach verfällt er und beginnt ab 01.07. wieder bei 0 € sich anzusparen. Jedes Bundesland hat für Angebote eigene Regelungen um diesen Betrag zu nutzen. Meist kann er z.B. für eine Haushaltshilfe, die stundenweise Betreuung durch Demenzbegleiter oder auch teilweise zur Erstattung des Eigenanteils bei der Kurzzeitpflege genutzt werden. Die für jedes Bundesland unterschiedlichen Regelungen sind leider oft nicht leicht zu verstehen. Mehr Infos unter § 45 b SGB XI oder Bitte hier klicken
Es gibt tolle Hilfsmittel, die dir viele Kräfte sparen können! Am Bekanntesten ist das Pflegebett oder ein Badewannenlift. Darüber hinaus gibt es aber noch viel mehr tolle Erfindungen, die die tägliche Pflege sehr erleichtern! Manche Hilfsmittel werden von der Pflegekasse und manche auch von der Krankenkasse übernommen! Wende dich unbedingt an ein Sanitätshaus oder nutze die Pflegeberatung, um dich ausführlich und auf deine Pflegesituation individuell beraten zu lassen! Du kannst die Möglichkeiten auch mit dem Hausarzt des Pflegebedürftigen besprechen. Mehr Informationen findest du unter: Bitte hier klicken
Diese Angst ist bei uns Allen sehr hoch. Hier würde ich Jede/m raten, ein gutes Netzwerk zu organisieren. Am Besten ist es, wenn sich dieses Netzwerk möglichst breit aufstellt! Also z.B. aus Familienangehörigen, Freunden, Nachbarn und unbedingt auch professioneller Pflege, die im Notfall übernehmen können. Das Wissen um einen „Plan B“ nimmt die Angst und spart somit Kräfte, die man für die Pflege braucht.
Diese gibt es zahlreich, u. a.:
*Mit der sehr guten und informativen Seite von unserem Vorstandsmitglied Hendrik Dohmeyer www.pflege-dschungel.de arbeiten wir sehr gerne zusammen.
*Natürlich helfen wir auch bei allen Fragen und Sorgen in unserer Facebook-Gruppe „Pflegende Angehörige“, und zwar rund um die Uhr.
*Die Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums „Ratgeber Pflege“ ist sehr gut und kann dort kostenlos angefordert werden.
*Als Buch empfehlen wir: „Rechte pflegender Angehöriger“ WALHALLA-Verlag.
Der meiste „Irrglaube“ ist, dass das Pflegegeld dem Pflegenden Angehörigen gehört. Nein! Es ist zur „Sicherstellung der Pflegesituation des Pflegebedürftigen“ da. Dies kann oft zu Konflikten führen! Meist pflegen die Angehörigen aus Liebe, moralischem Druck oder schlechtem Gewissen und dies manchmal 24 Std. / 7 Tage die Woche. Das Pflegegeld fließt dabei auf das Konto des Pflegebedürftigen und die Pflegeperson erhält manchmal keinen Cent. Ist das bei Ihnen der Fall, kann Ihnen vielleicht ein Pflegeberater/eine Pflegeberaterin bei der Konfliktlösung helfen. Leider wird dies in der Gesellschaft, Politik, Medien nicht ausreichend richtig dargestellt.
Dies ist unterschiedlich und hat mit verschiedenen Umständen zu tun: Arbeitgeber, Schweregrad der Pflegesituation (PG 1 bis 5), soziales und/oder pflegerisches Hilfenetzwerk, finanzieller Status, u.v.a.. Je nachdem kann es körperlich und psychisch belasten und Kraft kosten. Hier ist es sinnvoll genau abzuwägen und seine Kräfte und Möglichkeiten realistisch einzuschätzen. Dazu empfehlen wir auf jeden Fall eine professionelle Pflegeberatung. Ebenso kannst du hier nochmal nähere Informationen erhalten, inwiefern z.B. die Familienpflegezeit für dich sinnvoll ist! Wichtig ist jedoch, dass du weißt, dass dir als Pflegeperson 10 Tage (durch Corona 20 Tage bis 30.09.2021) „frei“ zur „Organisation der Pflegesituation“ zustehen.
Die meisten Angehörigen haben sehr gute Erfahrungen mit einem ambulanten Pflegedienst gemacht. Doch, wie überall im Leben, gibt es auch weniger Gute. Es kann auch sein, dass der Pflegedienst in deiner Nähe z.B. keine Kapazitäten mehr hat. Gute Arbeit spricht sich herum und der Personalmangel macht sich überall bemerkbar. Vielleicht können Freunde oder Bekannte dir einen Pflegedienst empfehlen? Ansonsten nehme mit einem Pflegedienst Kontakt auf und achte auf dein Bauchgefühl! Meist beginnt der Kontakt erst einmal mit einer Beratung / Klärung des Pflegebedarfs und einem darauf folgenden Kostenangebot. Erst dann kommt es zu einem Vertragsabschluss. Wenn du unzufrieden bist, sind klärende Gespräche mit der Pflegedienstleitung erstmal immer gut. Du kannst jedoch jederzeit wieder kündigen oder den Pflegedienst wechseln! Aber auch hier steht der/die Pflegeberater/in zur Seite.
Es ist sehr wichtig, dass du gut auf dich aufpasst und deine Grenzen achtest! Spreche mit Freunden oder anderen Familienangehörigen darüber oder hole dir etwas Rückmeldung bei o.g. Hilfestellen. Niemand muss so eine Situation alleine meistern und es ist völlig ok, wenn dir das zu viel wird! Oft stärkt es auch die Beziehung zu seinem Pflegebedürftigen, wenn Hilfe von außen hinzu kommt und man dafür wieder mehr Kraft und Zeit für „Zwischenmenschliches“ hat. Gerade wenn der Pflegebedürftige sich wehrt, fremde Hilfe zuzulassen, ist dieser Schritt aber nochmals schwerer! Es ist ein sehr sensibler Prozess, plötzlich eine fremde Person in sein so intimes Umfeld zu lassen! Sprecht offen und immer wieder darüber. Geht langsam Schritt für Schritt. Lasst euch beraten! Probiert es aus und findet dadurch heraus, was euch wirklich hilft und gut tut! Sei dir bewusst: Wenn du über deiner Grenze bist und nicht mehr kannst, kannst du erst recht nicht mehr für deinen Pflegebedürftigen da sein! Oft ist der Schritt Hilfe anzunehmen auch ein Schritt aus Liebe zu seinem Pflegebedürftigen und sich selbst!
Hier kannst du immer wieder Stunden- oder Tageweise die o.g. Verhinderungspflege oder das Entlastungsbudget nutzen. Oder du kannst auch für längere Zeit die Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung nutzen. Auch als Pflegender Angehöriger darfst du dir eine Auszeit nehmen und dir etwas Gutes tun! Was tut dir gut? Was gibt dir Kraft? Trau dich. Unser Vereinsmotto gilt auch hier: „Nur wenn es den Pflegenden gut geht, geht es auch den Pflegebedürftigen gut.“
Behandlungspflege sind alle Leistungen, die medizinisch zur Versorgung einer Krankheit notwendig sind und durch einen professionellen Pflegedienst durchgeführt werden. So z.B. das Stellen oder Verabreichen von Medikamenten, die Wundversorgung, regelmäßiges Eincremen von Hauterkrankungen, Blutdruck- oder Blutzuckermessen, ect. All diese Leistungen können von einem Arzt verordnet werden und sind somit Leistungen der Krankenkasse! Du musst hierfür also nicht die Pflegesachleistungen angreifen!
Pflegesachleistungen werden aus der Pflegekasse finanziert und umfassen alle Leistungen die zur pflegerischen Versorgung durch einen professionellen Pflegedienst durchgeführt werden. Also z.B. das Duschen, Anziehen, aus dem Bett holen, rasieren, etc.
Pflegebedürftigkeit bringt auch einige juristische Besonderheiten mit sich. Was Du beachten musst, erfährst Du hier.
Pflegebedürftigkeit bringt auch finanzielle Belastungen mit sich. Erfahre hier, auf welche Hilfen Du Anspruch hast.
Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf schafft neue Rahmenbedingungen.
Pflegebedürftige Ende 2022
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werden von Angehörigen gepflegt
zusammen mit Pflegedienste